Eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) ist eine spezielle Form der GmbH, bei der erzielte Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben, um soziale Zwecke zu fördern. Eine gGmbH ist somit ein soziales Unternehmen, das sich dem Gemeinwohl verschrieben hat.
Um als gGmbH anerkannt zu werden, muss das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen. Es muss zunächst als GmbH organisiert sein, also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darstellen. Darüber hinaus muss das Unternehmen gemeinnützig agieren, das heißt, es darf keine Gewinne an Gesellschafter ausschütten, sondern muss diese für soziale Zwecke reinvestieren.
Wesentliche Voraussetzungen zur Anerkennung als gGmbH sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Dieser muss die sozialen Zwecke des Unternehmens detailliert beschreiben und erklären, wie die Gewinne reinvestiert werden. Auch die Organisationsstruktur, einschließlich Geschäftsführung und Aufsichtsrat, muss im Gesellschaftsvertrag definiert sein.
Eine gGmbH unterliegt denselben rechtlichen Bestimmungen wie eine herkömmliche GmbH und muss entsprechende steuerliche Vorschriften einhalten. Allerdings genießt sie aufgrund ihres gemeinnützigen Status einige Vorteile. Sie kann beispielsweise Spenden und Zuschüsse von öffentlichen Stellen und Privatpersonen erhalten, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden können. Zudem kann sie unter bestimmten Bedingungen von der Körperschaftsteuer befreit werden.
In Deutschland existieren bereits zahlreiche gGmbHs, die in verschiedenen Bereichen aktiv sind. Dazu zählen soziale Einrichtungen wie Kindergärten, Altenheime und Schulen, aber auch Kultureinrichtungen wie Museen und Theater. Ebenso können Unternehmen, die sich für Umwelt- und Naturschutz engagieren, als gGmbH organisiert sein. Dank ihres gemeinnützigen Status und der Möglichkeit, Spenden und Zuschüsse zu erhalten, können diese Unternehmen wichtige Projekte und Initiativen unterstützen und somit einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.