Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland erheblich verbessert. Besonders im Fokus stehen dabei Bankdienstleistungen und die bargeldlose Kartenzahlung im Handel. Für die geschätzten 1,2 Millionen blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland ist dies ein bedeutender Fortschritt.

Was bedeutet das konkret?

Ab diesem Datum müssen alle neuen Zahlungsgeräte am Point of Sale (POS) über mindestens zwei sensorische Kanäle verfügen. Das bedeutet, dass Informationen beispielsweise visuell und auditiv oder taktil bereitgestellt werden müssen, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ziel ist es, das bargeldlose Bezahlen für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen.

Warum ist das wichtig?

Bargeldloses Bezahlen ist aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken. Dennoch stehen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oft vor Herausforderungen, wenn Zahlungsgeräte keine barrierefreien Funktionen bieten. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben wird sichergestellt, dass diese Personengruppe gleichberechtigt am Zahlungsverkehr teilnehmen kann.

Was müssen Händler beachten?

Händler sind verpflichtet, ihre POS-Terminals entsprechend den neuen Anforderungen anzupassen. Dies kann die Integration von Sprachausgaben, taktilen Bedienelementen oder anderen unterstützenden Technologien umfassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den technischen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Umstellung fristgerecht umzusetzen.

Welche Vorteile ergeben sich daraus?

Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben profitieren Händler von einer erweiterten Kundschaft und einem inklusiveren Serviceangebot. Barrierefreiheit stärkt das Vertrauen der Kunden und kann zu einer höheren Kundenzufriedenheit und -bindung führen.

Fazit

Das Inkrafttreten des BFSG am 28. Juni 2025 markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Inklusion im Zahlungsverkehr. Händler und Dienstleister sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Systeme entsprechend anzupassen und somit einen barrierefreien Zugang für alle Kunden zu gewährleisten.

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  • Ich bin "TechPirat", der Gründer und Betreiber eines Computer- und Handy-Notdienstes. Mit jahrelanger Erfahrung in der Welt der Smartphones, PCs und Macs stehe ich Ihnen stets zur Seite. Meine Expertise gründet sich nicht nur auf die praktische Arbeit mit Hardware und Software, sondern auch auf eine umfassende Kenntnis in den Bereichen Online-Marketing, Sicherheit, Hosting und E-Commerce. Diese Fähigkeiten habe ich als ehemaliger Inhaber eines Web- und Serverhosting-Unternehmens mit über 1.500 Kunden entwickelt und vertieft. Meine Arbeit im Online-Marketing, einschließlich Suchmaschinenwerbung (SEA) und Suchmaschinenoptimierung (SEO), hat mir geholfen, ein tiefes Verständnis für die digitalen Herausforderungen und Chancen zu entwickeln, denen sich Unternehmen heutzutage stellen müssen. In der Welt des Hostings und der Online-Shops konnte ich mein Wissen weiter ausbauen und zahlreiche Kundenprojekte erfolgreich zum Abschluss bringen. Die Sicherheit meiner Kunden liegt mir am Herzen, und ich nehme diese Verantwortung sehr ernst – obwohl ich mich selbst nicht immer ernst nehme. Dieser Mix aus Professionalität und Humor spiegelt sich in meiner Arbeit als "TechPirat" wider. Hier bringe ich all mein Wissen und meine Erfahrungen ein, um in Notfällen schnell und effizient zu helfen. Für Einblicke in meine Arbeit und hilfreiche Tipps rund um Computer und Smartphones, besuchen Sie gerne meinen YouTube-Kanal: TechPirat auf YouTube. Ich freue mich darauf, mein Wissen mit Ihnen zu teilen und Sie auf Ihrem digitalen Weg zu begleiten.

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